Kinder in sozialen Netzwerken
Wo greift der Jugendschutz und an welcher Stelle müsst Ihr aktiv werden?
Für die einen ist es Werbeplattform, Netzwerk und Informationsquelle – für die anderen eine gefährliche Spielwiese und für Kinder ungeeignet. Der Umgang mit Kindern in sozialen Netzwerken ist höchst umstritten. Immer öfter ist die Rede von Datenmissbrauch, Gefährdung durch anonymisierte Übergriffe oder brutale Gewaltdarstellungen im Netz. Social Media Managerin Sophia hat sich für uns mit dem Status Quo, der Relevanz für Unternehmen sowie den Zukunftsaussichten des Jugendschutzes in sozialen Medien auseinandergesetzt und zeigt hier ihre Sicht auf die Dinge. Wie können wir den jüngsten unserer Gesellschaft also einen sicheren Umgang in den Netzwerken garantieren? Eines ist klar: Den Zugriff zu verweigern, ist keine Option. Ein Blick in die Statistiken genügt: Mit zehn Jahren haben die meisten Kinder ein Smartphone, mit 12 Jahren sind 97% aller Kinder online.
Beginnen wir mit einem Blick in das Jugendschutzgesetz
Erste Anlaufstelle ist bei solchen Problematiken selbstverständlich die rechtliche Grundlage. Doch jene ist in diesem Fall nicht hinreichend ausgearbeitet. Einige Vorgaben im geltenden Gesetz zum Jugendschutz sind veraltet. So ist beispielsweise im Jugendmedienschutzgesetz die Rede von „bespielten Videokassetten“, von „Automaten zur Abgabe bespielter Bildträger“ oder „elektronischen Bildschirmgeräten, auf öffentlichen Verkehrsflächen“. Mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets lassen sich hier jedoch nur schwer einordnen. Neuartige Risiken wie Cybermobbing, sexualisierte Gewalt in den Medien oder aber auch Anleitungen zur Selbstgefährdung mittels „Challenges“ (gefährliche Mutproben, die gefilmt und ins Netz gestellt werden), lassen die rechtlichen Grundlagen wackeln. Ein reformiertes Jugendschutzgesetz soll diese Problematik nun beheben und sich dem Smartphone-Zeitalter anpassen. Im Mittelpunkt der Veränderungen stehen vor allem die sozialen Netzwerke und ihre Betreiber.
Zu den Akteuren – wie sieht es eigentlich aus bei Facebook, Instagram, TikTok und Co.?
Schauen wir uns die Netzwerke genauer an, stellen wir schnell fest: Wirklich deutlich wird nicht, wieweit hier auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen eingegangen wird. Im Zuge der europäischen Datenschutzbestimmung (EU-DSGVO) waren soziale Netzwerke, Videoplattformen und Messenger bereits gezwungen, ihre Nutzungsbedingungen anzupassen. Hier findet sich nun auch ein Mindestnutzungsalter. Durchzusetzen scheint sich hier ein Mindestalter von 13 Jahren, außer bei WhatsApp, welches offiziell erst ab 16 Jahren genutzt werden darf. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Einholung einer Einverständniserklärung der Eltern erwähnt. Wie und in welchem Ausmaß dies abgefragt wird, wird jedoch nicht deutlich.
Angesichts der gegenwärtig problematischen Situation bei TikTok ist die Gesetzesreform gefragter denn je. Der Vorwurf, die Plattform würde auf Anraten der chinesischen Regierung zensieren, wurde im vergangenen Jahr immer lauter. Damit einhergehende Vorwürfe des Rassismus lassen Schlagwörter wie Cybermobbing in den Fokus rücken. Offiziell ist die Nutzung der App ab 13 Jahren erlaubt – bis zu einem Alter von 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern nötig. Um sich jedoch nur die Videos anzuschauen, muss kein Alter angegeben werden. Zweifelhafte Trends lassen Jugendschutzaktivisten und Eltern jedoch hellhörig werden – inoffizielle Wettbewerbe rund um Aussehen und Körpergröße führen mitunter zu gefährlichen Situationen.
Was tun? Gesetzesreform, Online-Hilfe und Plattformen
So problematisch die Lage auch ist, sollten wir uns auch im Klaren darüber sein, was die sozialen Netzwerke für Möglichkeiten bieten – vor allem jungen Menschen. Sie können die Kreativität und Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken. Würden wir Kindern den Zugriff auf diese Medien verweigern, so verhindern wir zahlreiche Kommunikationsfunktionen zwischen ihnen und ihren Freunden. Gleichzeitig unterdrücken wir auch Weiterbildungsformate und Informationsquellen für Schüler. Die Gesetzesanpassungen im Jugendschutz sind ein Schritt in die richtige Richtung – wenn auch ein kleiner. So werden die angepassten Regulierungen für die Unternehmen, die hinter Facebook, Instagram und TikTok stecken zunächst nicht verpflichtend, sondern als „dialogische Anbieterregulierung“ umgesetzt. Das heißt: Die Anbieter der sozialen Netzwerke werden in Zukunft erstmal nur in ihrer Umsetzung unterstützt. Folgen daraus wären, im besten Falle, klare Vorgaben für digitale Medien, die auch Minderjährige erreichen können. Dies soll so weit gehen, dass alle Inhalte, die hochgeladen werden, hinsichtlich ihrer Altersfreigabe überprüft werden. Die Änderung soll auch für Unternehmen eintreten, die vor der Veröffentlichung eines jeden Beitrags Informationen rund um jugendgefährdende Inhalte freigeben müssen.
Als nützliche Informationsquelle dient hier die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. In regelmäßigen Abständen werden Publikationen veröffentlicht, die Leitfäden rund um das Thema Jugendschutz in digitalen Medien herausgeben. Die Initiative „Schau Hin!“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, der ARD und dem ZDF bietet weiterführend interessante Beiträge rund um Kinder und Jugendliche im Netz und kann bei der Medienerziehung hilfreich sein.
Fazit
Zum Schluss bleibt eigentlich nur zu sagen: Social Media für Kinder und Jugendliche: Ja, aber bewusst! Als Unternehmen mit einer Social Media Präsenz sollte immer der Kunde im Mittelpunkt stehen. Auch Unternehmen, deren vornehmliche Zielgruppe keine Jugendlichen umfasst, sollten sich bewusst sein, dass ihre Inhalte vor die Augen dieser gelangen können und deshalb bei der Wahl und Gestaltung ihrer Themen besondere Rücksicht walten lassen. Speziell über Facebook und Instagram lässt sich das Publikum der eigenen Seite zusätzlich eingrenzen. Über die Seiteneinstellungen können Unternehmen so bestimmte Altersbeschränkungen bzw. ein Mindestalter festlegen. Hinsichtlich der Schaltung von Werbeanzeigen können und sollten vor allem Unternehmen, deren Ads sich nicht vordergründig an Jugendliche richten, das Mindestalter über die Targeting-Optionen entsprechend anpassen.
Ihr habt Fragen zum Thema Jugendschutz und Social Media, Anmerkungen oder Themenwünsche? Schreibt uns gern an hallo@somengo.de! Wir freuen uns auf Eure Nachricht.